Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter
Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter kann individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden.
Zu den Leistungen gehören neben der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern unter anderem:
- regelmäßige Begehungen im Betrieb und Hinweis auf potenzielle Gefährdungen
- Überprüfung der Brandschutzordnung, der Alarm- und Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne
- Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
- Anweisung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und Überwachung der Durchführung
- Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
- Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Betriebs-Begehungen
- Überwachung der Durchführung notwendiger Unterweisungen der Mitarbeiter
- Planung und Durchführung notwendiger Übungen im Brandschutz- und Rettungswesen