Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter kann individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden.

Zu den Leistungen gehören neben der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern unter anderem:

  • regelmäßige Begehungen im Betrieb und Hinweis auf potenzielle Gefährdungen
  • Überprüfung der Brandschutzordnung, der Alarm- und Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Anweisung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und Überwachung der Durchführung
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
  • Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Betriebs-Begehungen
  • Überwachung der Durchführung notwendiger Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Planung und Durchführung notwendiger Übungen im Brandschutz- und Rettungswesen